AGB für das Flirt-Camp-Partnerprogramm
§ 1 Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für das von flirt-mit-mir.de, Inhaber Stephan Landsiedel (siehe Impressum), Schießhausstr. 2, 97353 Wiesentheid auf der Homepage www.flirt-camp.com und www.flirt-mit-mir.de angebotene Partnerprogramm und regeln ergänzend zu den beschriebenen Merkmalen die Bedingungen zwischen flirt-mit-mir als Anbieter und dem Partner.
- Das Partnerprogramm ist ein Service des Anbieters. Diese Teilnahmebedingungen stellen die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Partner des Partnerprogramms (nachfolgend Partner) und dem Anbieter dar. Der Partner hat diese Bedingungen sorgfältig gelesen und erklärt sich damit einverstanden, durch die Absendung seiner Anmeldung folgende Bestimmungen anzuerkennen.
§ 2 Verpflichtungen des Anbieters
- Der Anbieter verpflichtet sich, dem Partner nach erfolgter Anmeldung eine Partner-ID zur Verfügung zu stellen und ihm einen eigenen Account einzurichten. Mit diesem kann der Partner jederzeit seine aktuell aus der Teilnahme an dem Partnerpogramm aufgelaufene Vergütung einsehen.
- Der Anbieter verpflichtet sich darüber hinaus, die dem Partner zustehende Vergütung bis maximal 45 Tage nach Zahlungseingang durch den Endkunden bzw. erfolgter Anmeldung zum Newsletter auszuzahlen.
§ 3 Verpflichtungen des Partners
- Der Partner verpflichtet sich, bei der Anmeldung das Anmeldeformular vollständig, sowie sachlich und inhaltlich richtig auszufüllen. Bei unvollständig ausgefüllten Anmeldeformularen wird die Überweisung der Provision an den Partner nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden. Der Partner verpflichtet sich deshalb in seinem eigenen Interesse, seine Daten in seinem Partneraccount selbständig zu überprüfen und diese bei eventuellen Änderungen sofort zu aktualisieren. Sollte eine selbständige Aktualisierung der Daten nicht möglich sein, so hat der Partner den Anbieter unverzüglich über die Änderung seiner Daten zu informieren. Bei unvollständigen Daten hat der Partner keinen Anspruch auf die ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung.
- Der Partner verpflichtet sich, eigenverantwortlich und unter Einhaltung des gültigen Wettbewerbsrechts und sämtlichen sonstigen gesetzlichen Vorschriften für die angebotenen Dienstleistungen und Produkte zu werben.
§ 4 Form der Werbung
- Die Werbung für die angebotenen Dienstleistungen und Produkte kann grundsätzlich in Form von Newsticker-, Link- und Bannerwerbung erfolgen. Vor der Veröffentlichung von selbst gestalteter Werbung (z.B. Banner, Texte) hat der Partner die Zustimmung des Anbieters zu erholen.
- Der Partner kann auf seiner eigenen Internetseite für die angebotenen Dienstleistungen und Produkte werben, aber auch Werbung auf anderen Internetseiten oder in Newslettern in seinem Namen buchen. Die Kosten für diese Werbemaßnahmen trägt dabei der Partner selbst.
- Das Verschicken von nicht erwünschten E-Mails mit Werbung für die angebotenen Dienstleistungen und Produkte an unbekannte Personen (z.B. durch Spams) ist verboten. Gleiches gilt für andere Werbemaßnahmen, wo eine Zustimmung des Empfängers für den Empfang der Werbung notwendig ist, z.B. über Mobilfunk, Telefon, Fax etc. Verboten ist auch das wilde Werben in Foren oder Newsgroups. Wird diese Regel nicht beachtet, wird der Partner mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen und berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Account des Partners wird in diesem Falle sofort gesperrt und die bis dahin entstandene Provision abzüglich eines Sicherheitseinbehaltes für Gerichts- und Anwaltskosten sowie eventuellen Schadenersatzansprüchen des Anbieters und/oder Dritte abgerechnet.
- Aufgrund rechtlicher Bestimmung darf der Anbieter dem Partner keine Vergütung für seine eigenen Bestellungen zahlen. Der Partner versichert, über seine eigene Partner-ID keinen eigenen Kundenvertrag bei einem der angebotenen Dienstleistungen und Produkte abzuschließen. Der Partner versichert außerdem, seine Vergütungen weder ganz, noch zum Teil an Endkunden des Anbieters weiterzugeben. Ein Verstoß hiergegen stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages dar.
§ 5 Vergütung
- Der Partner erhält für jeden vermittelten neuen Teilnehmer die derzeit in der Beschreibung des Partnerprogrammes genannte Lead-Vergütung (inkl.. der gesetzlichen Ust. im Falle der Umsatzsteuerpflicht des Partners mit Hauptwohnsitz in Deutschland) gutgeschrieben. Über Änderungen der Vergütung werden alle Partner im Partnerbereich gemäß Ziff. 13 (2) informiert. Die Vergütung wird fällig bei jeder abgeschlossenen Registrierung eines noch nicht registrierten Users, der durch den Partner geworben wurde und gültige E-Mail, Adress- und Zahlungsdaten angegeben hat bzw. die Überweisung vorgenommen hat. Mit dem Einsatz der jeweils zur Verfügung gestellten Werbemittel akzeptiert der Partner das zu dem Produkt oder der Dienstleistung angezeigte Vergütungsmodel und die hinterlegten Vergütungskonditionen.
§ 6 Auszahlung
- Die Auszahlung der Provision erfolgt in Form einer Überweisung spätestens 45 Tage nach dem Beantragungsdatum einer Auszahlung. Dabei werden nur Beträge ab 50,00 Euro ausbezahlt. Bei Beträgen unter 50,00 Euro werden diese solange im Account verbleiben, bis die 50,00 Euro Auszahlungsgrenze erreicht wurde. Beträge ab 5,00 Euro werden aber mindestens einmal jährlich ausgezahlt.
- Die Provision wird vom Anbieter als Gutschrift auf die vom Partner angegebene Bankverbindung ausgezahlt, sofern alle dazu erforderlichen Daten im Partneraccount angegeben wurden. Die Mehrwertsteuer wird dabei nur ausbezahlt, wenn der Partner gewerblich tätig ist, seine Niederlassung in Deutschland hat, dem Anbieter eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung, ein Nachweis über seine gültige Steuernummer sowie die vollständigen Adressdaten vorliegen. Der Anspruch des Partners auf Auszahlung der Mehrwertsteuer beginnt ab dem Tag der vollständigen Eintragung aller erforderlichen Gewerbedaten. Anspruch auf eine rückwirkende Mehrwertsteuerauszahlung besteht nicht. Der Partner ist für die Versteuerung seiner erzielten Provision selbst verantwortlich.
§ 7 Manipulation
- Als Manipulation gilt grundsätzlich jeder Versuch, das Partnersystem und das Abrechungssystem des Anbieters durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Dazu zählt insbesondere, dass die ursprünglich vom Anbieter vorgesehenen und angebotenen Werbemittel verändert werden, und dass das System durch technische oder sonstige Mittel zur Zählung bzw. Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden bzw. nur vorgetäuschten Erfolgen veranlasst werden.
- Der Anbieter wird den betreffenden Partner von einem aufgetretenen Verdacht der Manipulation schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Der Partner wird innerhalb einer angemessenen Zeit eine einvernehmliche und lückenlose Klärung der Verdachtsmomente herbeiführen.
- Jede Manipulation führt zur sofortigen Sperrung des Partners und Schließung seines Partnerkontos beim Anbieter. Ein auf dem Konto des Partners befindliches Guthaben, auch wenn es nicht aus manipulierten Vorgängen herrührt, wird entsprechend Nr. 4.3 dieser AGB einbehalten.
- Der Anbieter behält es sich vor, gegen wegen Manipulationen gekündigte Partner rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- Der Anbieter haftet für die von sich oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe. Ebenso haftet der Anbieter nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern der Anbieter schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Webseite des Partners) - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn im Zeitraum der Kundenwerbung die Produktkonditionen verändert werden bzw. Produkte wegfallen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich der oder die über die Produktseite verkauften Produkte und Dienstleistungen (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben). Die Zuordnung, welche Kunden über den Partner vermittelt werden, erfolgt teilweise durch den Einsatz von Cookies. Der Anbieter haftet nicht für den Fall, dass ein von einem Partner vermittelter Kunde das Setzen von Cookies nicht akzeptiert und der dadurch generierte Umsatz nicht dem Partner zugeordnet werden kann. Des weiteren haftet der Anbieter nicht für entgangene Provisionen aufgrund einer falschen Werbemittelintegration.
§ 9 Teilnahmevoraussetzungen
- Die Teilnahme am Partnerprogramm des Anbieters setzt die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen und das ordnungsgemäße und vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars voraus.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Partnerprogramm des Anbieters ist die Mitteilung einer eigenen E-Mail-Adresse, der vollständigen Kontaktdaten und ein Mindestalter von 18 Jahren.
§ 10 Haftung des Anbieters
- Der Anbieter wird alles unternehmen, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Partnerprogramms sicherzustellen. Der Anbieter kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Internetseiten der einzelnen Dienstleistungen und Produkte auf dem jeweiligen Teilnehmer- und/oder Partnerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig sind. Der Anbieter haftet auch nicht für eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Internetseiten, die durch die Firma nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt entstanden sind.
- Für die Partner-Seiten und deren inhaltliche Gestaltung sind die Partner selbst verantwortlich. Der Anbieter hatte und hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Partner-Seiten und distanziert sich hiermit ausdrücklich von deren Inhalten.
- Der Partner handelt immer eigenverantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Schäden und daraus resultierende Ansprüche Dritter, welche der Partner verursacht hat. Der Partner stellt den Anbieter von solchen Ansprüchen Dritter ausdrücklich frei.
§ 11 Haftung des Partners
- Betreibt der Partner eine eigene Webseite und schaltet er auf dieser Webseite Werbematerial des Anbieters, so ist er verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Webseite sowie für sämtliches Material, das auf der Webseite kommuniziert wird. Er ist insbesondere verantwortlich dafür, dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Webseite erscheinen. Er stellt ferner sicher, dass das auf seiner Webseite dargestellte Material keine Rechte Dritter verletzt (einschließlich z.B. Urheber-, Marken- und anderer Schutzrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte), und dass das auf seiner Webseite dargestellte Material weder beleidigend oder verleumderisch noch in einer anderen Weise rechtswidrig ist. Der Partner sichert zu, dass der Betrieb seiner Webseite die vorstehenden Anforderungen voll erfüllt. Er wird den Partner von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen und schadlos halten, sofern eine solche Inanspruchnahme mit dem Betrieb seiner Webseite, einer Handlung oder Unterlassung von ihm selbst, einem Vertreter, Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen zusammenhängt oder ihm sonst wie zuzurechnen ist.
- Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung der Anbieter sich das Recht vor, dem Partner den Zugang zu seinem Konto zu sperren. In diesem Fall können die Vergütungen bis zur Klärung des Sachverhalts einbehalten werden. Vergütungen, die unrechtmäßig oder entgegen den auf den Webseiten gegen die des Anbieters definierten Regeln generiert wurden, verfallen.
§ 12 Datenschutz
- Der Anbieter hält einen größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard aufrecht und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Anbieter verwendet die Daten der Partner nicht für andere Zwecke als solchen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind.
- Der Anbieter verkauft keine Adressdaten und wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten, sofern dies nicht zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich ist.
§ 13 Änderungen des Partnerprogramms und der Nutzungsbedingungen
- Der Anbieter ist berechtigt, den von ihm angebotenen Service sowohl inhaltlich als auch funktional zu überarbeiten und zu ändern oder ganz oder teilweise einzustellen. Hierzu zählen Änderungen die aufgrund von Gesetzesänderungen und -ergänzungen, aktueller Rechtssprechung, technische Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen von Behörden durchgeführt werden. Für den Fall, dass der Anbieter wesentliche Leistungen oder technische Funktionen seines Angebotes oder Services einstellt oder ändert, wird der Anbieter den Partner hierüber rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail informieren. In diesem Fall hat der Partner das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung muss der Partner innerhalb von 4 Wochen nach Einstellung oder Änderung der Leistung ausüben, anderenfalls gilt die Einschränkung bzw. Einstellung der Leistung als genehmigt.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für das Partnerprogramms zu reduzieren. Hierfür gelten jedoch folgende Voraussetzungen: Eine Reduktion wird dem Partner rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der Preisreduzierung durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail angekündigt. Der Partner hat ab Zugang der Ankündigungserklärung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Reduzierung. Übt der Partner dieses Kündigungsrecht bis zum Zeitpunkt der Reduzierung nicht aus, gilt die Reduzierung als genehmigt. Erhöhungen der Provision gelten grundsätzlich ab dem angekündigten Termin.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, ggf. mit dem Service verbundene freiwillige Leistungen auszutauschen, zu verändern oder einzustellen. Der Partner kann aus der Nutzung der ihm vom Anbieter gebotenen Möglichkeiten keinen Anspruch auf Beibehaltung einzelner freiwilliger Leistungen herleiten.
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Wesentlichen technischen oder inhaltlichen Änderungen kann der Partner widersprechen. Widerspricht der Partner den wesentlich geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist vier von Wochen nach Zugang der neu gefassten AGB, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
§ 14 Vertragsdauer
- Das Absenden des Anmeldeformulars gilt mit der Mitteilungsmail der Anmeldebestätigung durch den Anbieter als angenommen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Vertrag zu laufen, wird der Partner frei geschaltet und darf mit den Werbemaßnahmen für das Partnerprogramm beginnen.
- Die Teilnahme am Partnerprogramm des Anbieters wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung hat per E-Mail oder per Brief zu erfolgen.
§ 15 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Rechtsnachfolger und sonstige allgemeine Bestimmungen
- Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist, sofern der Partner Vollkaufmann oder Sachwalter öffentlich-rechtlichen Vermögens ist der Sitz von flirt-mit-mir, Inhaber Stephan Landsiedel. Sofern der Partner keinen im Inland ständigen Wohnsitz hat, so ist Anbieter berechtigt, am letzten Ort, an dem der Partner seinen ständigen Wohnsitz hatte, Klage zu erheben. Es gilt, auch bei Leistungen die von Anbieter aus dem Ausland in Anspruch genommen werden, ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der Partner kann eigene Ansprüche gegenüber Anbieter nur aufrechnen, sofern der Anbieter diese Ansprüche anerkannt hat oder sofern sie zu Gunsten des Partners rechtskräftig festgestellt sind.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen zur Vertretung berufenen Mitarbeiter vom Anbieter; Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Formvorschrift.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen.
- Soweit in dem Vertrag für Erklärungen der Parteien die Schriftform vorgesehen ist, ist damit eine Übermittelung per Post oder Fax oder E-Mail gemeint. Per E-Mail übersandte Erklärungen und Rechnungen gelten eine Woche nach Eingang auf dem E-Mail-Account des Partners als zugegangen, auch wenn sie nicht abgerufen wurden.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder eine der vorstehenden AGB-Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages und/oder der AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Ist eine für die Ersetzung der unwirksamen Bestimmung geeignete gesetzliche Regelung nicht vorhanden, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die Regelung, die der Partner und der Anbieter bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der betroffenen Bestimmung des Vertrages und/oder der AGB bewusst gewesen wäre. Sollten diese AGB und/oder der Vertrages eine Lücke enthalten, so sind die vorstehenden Sätze 1 - 3 entsprechend bzw. sinngemäß anzuwenden, um die Lücke zu schließen.
Wiesentheid, den 01.03.2006